Im Sommer dieses Jahres wurde Polen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für schuldig erklärt und zu Strafzahlungen verurteilt. Nun geht das Land in Berufung. Vertreter der Internationale Helsinki-Föderation für Menschenrechte kritisieren jedoch diesen Schritt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat im Juli bekannt gegeben, dass die Ermittlungen Polens in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen in einem mutmaßlichen CIA-Geheimgefängnis ineffektiv waren und dass Polen in diesem Folter und unmenschliche Bedingungen zugelassen hat. Diese Anschuldigungen erhoben die ehemaligen CIA-Gefangenen aus Palästina und Saudi-Arabien, die in den Jahren 2002-2003 in einem mutmaßlichen Geheimgefängnis in den Masuren gefoltert worden sein sollten.
Schon damals hat der polnische Staat die Anschuldigungen mit der Begründung zurückgewiesen, es liefen doch Ermittlungen, die durch die polnische Staatsanwaltschaft eingeleitet wurden. Dieser Einwand wurde abgelehnt. Laut Gerichtshof habe Polen nichts gegen die widrigen Behandlung der Gefangenen getan und habe sogar bei den Ermittlungen der EU nicht entsprechend mitgeholfen.
Heute informierte der polnische Generalstaatsanwalt Andrzej Seremet, dass sich die Arbeit am Berufungsantrag dem Ende zuneige. Dabei betonte er, dass derartige Vorfälle beim Europäischen Gerichtshof selten vorkommen würden. Der Grund dafür sei, dass in den meisten Fällen die Ermittlungen auf Ebene des Staates bereits abgeschlossen seien, wenn der EGMR urteilt. Darüber hinaus legt der Gerichtshof einen großen Wert darauf, dass das Verfahren öffentlich verhandelt wird. Seremet ist aber der Meinung, dass die Ergebnisse der bisherigen polnischen Ermittlungen aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht werden könnten.
Vertreter der Internationale Helsinki-Föderation für Menschenrechte kritisieren diesen Schritt. Sie sind der Meinung, Polen solle nicht gegen Urteile des Gerichtshofes für Menschenrechte in Berufung gehen, sondern das bisherige Verhalten ändern – also anzufangen, sich an den EU-Ermittlungen zu beteiligen, um die offenen Frage endgültig zu klären.
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