Obwohl die polnische Regierung bisher das Wissen und die Beteiligung an den CIA-Praktiken und deren Gefängnissen leugnete, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Polen eine Beteiligung an den Folterungen im Rahmen des Anti-Terror Krieges attestiert.
Mit der Verurteilung Polens in den beiden Fällen AL NASHIRI v. POLAND und HUSAYN (ABU ZUBAYDAH) v. POLAND durch den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde zum ersten Mal ein Mitgliedstaat der EU für seine Kooperation mit dem CIA rechtskräftig verurteilt.
Das EGMR stellte bei dem Verfahren fest, dass Polen mit der Überlassung des Geländes des polnischen Geheimdienstes in der Nähe des Flughafens Szymany bei Szczytno (Masuren) gegen mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstieß. Dazu zählen unter anderem das Verbot der Folter.
Polen wurde dazu verurteilt, an beide Kläger jeweils 100.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Damit erweist sich das polnische Engagement in der „Koalition der Willigen“ von George W. Bush als durchaus folgenreich für das Land. Denn das erhoffte Aufwerten der Beziehungen zur USA ist weder unter Bush, noch unter Barack Obama eingetreten. Stattdessen hat sich Polen an der Beteiligung an Folterungen schuldig gemacht.
Der ausführliche Bericht kann hier abgerufen werden.
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